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VG Frankfurt/Main, 25.03.2020 - 6 L 2570/19 |
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Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 25.03.2020 - 6 L 2570/19
- VGH Hessen, 16.02.2021 - 3 B 1049/20
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 16.02.2021 - 3 B 1049/20
Rechtliches Abschiebungshindernis und Zumutbarkeit der Durchführung eines …
Unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. März 2020 - 6 L 2570/19.F - wird die Antragsgegnerin zu 1. verpflichtet, den Antragsteller einstweilen zu dulden und der Antragsgegner zu 2. verpflichtet, einstweilen von Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber dem Antragsteller abzusehen.Des Weiteren wird dem Antragsteller unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. März 2020 - 6 L 2570/19.F - Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt B., B-Straße, B-Stadt gewährt.
Auf die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Antragstellers vom 9. April 2020 gegen den seinem Bevollmächtigten am 30. März 2020 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. März 2020 - 6 L 2570/19.F -, ist seine Abschiebung einstweilen auszusetzen und die Antragsgegnerin zu 1. zu verpflichten, den Antragsteller vorläufig zu dulden.